Bedienungserklärung für Füllstation 200/300BAR

Nachstehende Erklärung bildet integrierter Vertrags-Bestandteil im Zusammenhang der Benutzung der Füllanlage sowie der Saldokarte.

Die Saldokarte darf nur vom registrierten Inhaber verwendet werden. Die Weitergabe an dritte kann zum sofortigen Entzug und Sperrung der Karte führen. Der verfügbare Restbetrag verfällt anspruchslos.

Der Inhaber der Saldokarte erklärt sich mit den Pflichten im sorgsamen Umgang und dem Füllen von geprüften Tauchflaschen ausdrücklich einverstanden.

Der Inhaber der Saldokarte nimmt am obligatorischen jährlichen Onlinerefresher bezüglich “korrektes Handling der Füllanlage” teil. Wird der Onlinerefresher nicht absolviert, ist Tauchsport-Nidwalden befugt die Karte zu sperren.

Kartensaldi können nicht übertragen werden, es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Verloren gegangene Saldokarten sind umgehend zu melden, ein Ersatz kann zum Preis von CHF 15.– (Umtriebsentschädigung) bestellt werden.

Es dürfen ausschiesslich amtlich geprüfte in der Schweiz zugelassene und Flaschen mit nicht abgelaufenem Prüfstatus im entsprechenden Druckbereich befüllt werden.

Die Flaschenventile sind fett- und ölfrei zu halten.

Es gilt das Gewindemass DIN G5/8”. Es ist verboten Adapter oder Überströmschläuche für das Befüllen von Flaschen im 300Bar-Bereich (zB 300BAR auf 200BAR) zu verwenden.

Die Schläuche haben nach dem Befüllen ordentlich im Schrank verstaut zu werden, der Schrank muss nach dem Beendigen des Füllvorganges ordentlich geschlossen werden.

Um Nachbar nicht zu stören ist im Besonderen ab 20.00Uhr auf das ausblasen Flaschenventils zu verzichten. Verwende hierfür einen trockenen, sauberen und faserfreien Lappen aus deinem Taucherwerkzeugset.

Defekte, Beschädigungen, Störungen und Unregelmässigkeiten sind im Interesse aller Bezüger umgehend zu melden.

Für unsachgemässen Umgang mit Flaschen und dem Befüllen und der Füllanlage haftet der Inhaber der Saldokarte im vollen Umfang. Es besteht kein Haftungsanspruch gegenüber Tauchsport-Nidwalden bei unsachgemässer oder nicht vorgeschriebener Handhabung.

Der Tauchsport-Nidwalden ist bestrebt Ausfallzeiten und Wartungsfenster in welchen der Luftbezug nicht möglich ist kurz zu halten, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung dieser Ausfallzeiten.

Der Tauchsport-Nidwalden registriert Bezugsdaten mit Datum und Uhrzeit bei jeder Füllung. Der Füllbereich der Anlage ist Kameraüberwacht, die Daten werden für 7 Tage zwischengespeichert.