Bedienungserklärung für Füllstation 200/300BAR

Diese Erklärung bildet integrierter Vertrags-Bestandteil im Zusammenhang der Benutzung der Füllanlage sowie der Saldokarte bei Tauchsport-Nidwalden.

Die Saldokarte darf nur vom registrierten Karten-Inhaber verwendet werden. Die Weitergabe an dritte führt zum sofortigen Entzug und Sperrung der Karte. Der verfügbare Restbetrag verfällt anspruchslos.

Der Inhaber der Saldokarte erklärt sich mit den Pflichten im sorgsamen Umgang und dem Füllen von geprüften Tauchflaschen ausdrücklich einverstanden. Der Bezüger hat die Abläufe, gemäss dem Display der Anlage angezeigt, ausnahmslos einzuhalten.

Der Inhaber der Saldokarte nimmt am obligatorischen jährlichen Refresher bezüglich “korrektes Handling der Füllanlage” teil. Wird der Refresher nicht absolviert, ist Tauchsport-Nidwalden befugt die Karte zu sperren. Der Refresher kann online wie vor Ort absolviert werden. Ist der Onlinerefresher nicht bestanden, muss die Einweisung vor Ort wiederholt werden.

Kartensaldi können nicht übertragen werden, es besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Verloren gegangene Saldokarten sind umgehend zu melden, ein Ersatz kann zum Preis von CHF 15.– (Umtriebsentschädigung) bestellt werden.

Es dürfen ausschliesslich amtlich geprüfte in der Schweiz zugelassene Flaschen mit einem nicht abgelaufenem Prüfstatus sowie einwandfreiem Zustand, im entsprechenden Druckbereich, befüllt werden. Die Verantwortung hierfür liegt ausschliesslich beim Karten-Inhaber.

Die Flaschenventile sind fett- und ölfrei zu halten.

Es gilt das Gewindemass DIN G5/8”. Es ist verboten Adapter oder Überströmschläuche für das Befüllen von Flaschen zu verwenden. Ausnahme: bei 200BAR ist ein zertifizierter EU/CH-zertifizierter Personalfilter oder/und ein Bügel-Adapter DIN/INT mit einer Druckzulassung von mindestens 230BAR (Norm EN 250). 300Bar Pressluftflaschen dürfen niemals mit Bügeladapter befüllt werden.

Hingestellte Flaschen sind mit dem neben der Anlage montierten Strap-Gummis gegen Umstürzen zu sichern.

Die Schläuche haben nach dem Befüllen ordentlich im Schrank verstaut zu werden, der Schrank muss nach dem Beendigen des Füllvorganges ordentlich geschlossen werden.

Um Nachbar nicht zu stören ist im Besonderen ab 20.00Uhr bis 07.00Uhr auf das «Ausblasen» Flaschenventils zu verzichten. Verwende hierfür einen trockenen, sauberen und faserfreien Lappen aus deinem Taucherwerkzeugset.

Defekte, Beschädigungen, Störungen und Unregelmässigkeiten sind im Interesse aller Bezüger umgehend zu melden.

Für unsachgemässen Umgang mit Flaschen, dem Befüllen und der Füllanlage haftet der Inhaber der Saldokarte im vollen Umfang. Es besteht kein Haftungsanspruch gegenüber Tauchsport-Nidwalden bei unsachgemässer oder nicht vorgeschriebener Handhabung. Die grundsätzliche Beweislast liegt beim Benutzer der Saldokarte.

Der Tauchsport-Nidwalden ist bestrebt Ausfallzeiten und Wartungsfenster, in welchen der Luftbezug nicht möglich ist, kurz zu halten. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung dieser Ausfallzeiten.

Der Tauchsport-Nidwalden registriert Bezugsdaten mit Datum und Uhrzeit bei jeder Füllung. Der Füllbereich der Anlage ist Kameraüberwacht, die Daten werden für 7 Tage zwischengespeichert.

Es gelten die gesetzlichen Grundlagen nach Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Tauchsport-Nidwalden.

Stand 22. Juni 2023